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Gewährleistung


Die Dr. Zellmer GmbH gewährleistet, dass Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln im Sinne der Begriffsdefinition von BGB § 434 sind bzw. eine vereinbarte Beschaffenheit haben.

Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre, bei gebrauchten Produkten und bei Verträgen mit Unternehmen ist die Gewährleistung auf 1 Jahr reduziert. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe der Ware an den Kunden. Ergänzend hat der Kunde ggf. Ansprüche aus den Garantieerklärungen der Hersteller, die den Produkten beigefügt sind. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist hat der Kunde die Ansprüche aus den Garantieerklärungen der Hersteller gegenüber diesen geltend zu machen.

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Im kaufmännischen Verkehr gilt ergänzend § 377 HGB.

Ist der Kunde Verbraucher und liegt ein Mangel vor, so kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels verlangen oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Ist der Kunde Unternehmer, besteht das Wahlrecht nur für die Dr. Zellmer GmbH. Im Rahmen des § 439 BGB kann die Dr. Zellmer GmbH die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Wenn bei einer Reparatur die Mangelbeseitigung auch mit einen zweiten Versuch nicht gelingt, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Sofern der Mangel unerheblich oder geringfügig ist, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

Wenn sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe zeigt, hat der Kunde nachzuweisen, dass das Produkt bei Gefahrübergang mangelhaft war. Andernfalls steht es der Dr. Zellmer GmbH frei, nachzuweisen, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe keine Sachmängel aufwies.

Keine Gewähr übernimmt die Dr. Zellmer GmbH für Schäden und Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Bedienung und Lagerung, nachlässiger oder fehlerhalter Behandlung oder durch Überbeanspruchung entstehen. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde selbst Reparaturen und Eingriffe vornimmt oder durch nicht von uns autorisierte Personen vornehmen lässt, sofern die Störung damit in Zusammenhang steht.


Die vorangegangenen Erläuterungen sind ein Auszug der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dr. Zellmer GmbH (AGB Punkt 8, Gewährleistung).


Published: 04/08/2006, 13:12 h

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© Dr. Zellmer GmbH, 2002-2005. Texte und Grafiken dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt. Autor: Dr. Rolf Zellmer
2012.02.08 03:48
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